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Zeugnisänderungen

Änderungen auf das Schuljahr 2019/20

Die Änderungen für den Lehrplan 21 sind unter diesem Link festgehalten:

LP21: Anpassungen im Kanton Aargau



Änderungen auf das Schuljahr 2016/17

Unentschuldigte Absenzen auf der Sekundarstufe I im Zeugnis

Ab dem Schuljahr 2016/17 werden die unentschuldigten Absenzen von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I (Real-, Sekundar- und Bezirksschule) im Zwischenbericht und auch im Zeugnis ausgewiesen (in Halbtagen).

Änderungen auf das Schuljahr 2015/16

Änderungen an der Primarstufe

  • Instrumentalunterricht: darf nur noch ab der 6. Primarklasse aufgeführt werden.
  • Textiles Werken: muss in der 2. Klasse der Primarschule als „obligatorisches Fach“ erfasst sein

Änderungen an der Sekundarstufe

Für die Sekundarschule gibt es in LehrerOffice (ab Programmversion 2015.9) bei den Fächern Geschichte, Geografie, Biologie, Physik und Chemie die Möglichkeit, diese im Zeugnis bzw. Zwischenbericht nach Bedarf aufzuführen oder auszublenden. Grund hierfür ist, dass die Sekundarschulen gemäss Lehrplan über einen gewissen Spielraum verfügen was die Organisation dieser Fächer betrifft.
Wird eines dieser Fächer im Modul 'Schulfächer' ausgeblendet, erscheint es nicht im Zwischenbericht/Jahreszeugnis. Ist es hingegen aktiviert, wird es auch im Zeugnis ausgewiesen.

Um ein Fach in LehrerOffice auszublenden, ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Ins Modul 'Schulfächer' wechseln
  2. Ins Register 'Schulfächer der Klassen' wechseln
  3. Betreffende Klasse auswählen
  4. Das auszublendende Fach markieren
  5. Den Befehl 'Ausblenden' ausführen
  6. Im neu geöffneten Dialogfenster den Befehl 'Ausblenden' bestätigen

Änderungen an der 1. Sekundarklasse

Diese Änderungen beziehen sich auf die 1. Sekundarstufe, welche bereits im neuen Schulsystem (6/3) unterrichtet wird:

  • Englisch und Französisch: müssen in der 1. Klasse der Realschule (6/3) als Wahlfächer erfasst sein
  • Werken und Textiles Werken: müssen in der 1. Klasse der Realschule (6/3) zusätzlich als Wahlfächer erfasst sein
  • Chemie: muss in der 1. Klasse der Sekundarschule (6/3) als obligatorisches Fach erfasst sein
  • Textiles Werken und Werken: müssen in der 1. Klasse der Sekundarschule (6/3) zusätzlich als Wahlfächer erfasst sein
  • Latein: muss in der 1. Klasse der Bezirksschule (6/3) als Wahlfach erfasst sein
  • Hauswirtschaft: muss in der 1. Klasse der Bezirksschule (6/3) als obligatorisches Fach erfasst sein
  • Textiles Werken und Werken: müssen in der 1. Klasse Bezirksschule (6/3) als Wahlfächer erfasst sein
  • Realienpraktikum: muss in „Praktikum“ umbenannt werden. Das Fach muss in den 1. Klassen der Real-, Sekundar- und Bezirksschule (6/3) und in den 3. und 4. Klassen der Real-, Sekundar- und Bezirksschule (5/4) als Wahlfach erfasst werden

Änderungen an den 2.-4. Sekundarklassen

Diese Änderungen beziehen sich auf die 2 - 4. Sekundarstufe, welche noch im alten Schulsystem (5/4) unterrichtet werden:

  • Englisch, Französisch und Italienisch: müssen in der 3. Klasse der Realschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: muss in der 3. Klasse der Realschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Englisch, Französisch und Italienisch müssen in der 4. Klasse der Realschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: muss in der 4. Klasse der Realschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Italienisch: muss in der 3. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Chemie: muss in der 3. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „obligatorisches Fach“ erfasst sein
  • Geometrisch-technisches Zeichnen: muss in der 3. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: muss in der 3. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Italienisch: muss in der 4. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Chemie: muss in der 4. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „obligatorisches Fach“ erfasst sein
  • Geometrisch-technisches Zeichnen: muss in der 4. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: muss in der 4. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Italienisch und Latein: müssen in der 3. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Geometrisch-technisches Zeichnen und Hauswirtschaft müssen in der 3. Klasse der Bezirks-schule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Textiles Werken / Werken: müssen in der 3. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: muss in der 3. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Italienisch und Latein: müssen in der 4. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Chemie: muss in der 4. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „obligatorisches Fach“ erfasst sein
  • Textiles Werken und Werken: müssen in der 4. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: müssen in der 4. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Freies Gestalten: (2. bis 4. Klasse der Bezirksschule) muss aus den Fächervorlagen gelöscht werden, da das Fach nicht mehr angeboten wird
  • Neu muss das Fach „Projekte und Recherchen“ bei den Schulfächern erfasst werden. Das Fach muss in der 4. Klasse der Real- und Sekundarschule (5/4) als (nicht promotionswirksames) Wahlpflichtfach und in der 4. Klasse der Bezirksschule (5/4) als (nicht promotionswirksames) Wahlfach erfasst werden
  • Chor/Ensemble: muss in „Chor“ umbenannt werden
  • Instrumentalunterricht: muss in „Instrumentalunterricht/Ensemble“ umbenannt werden
  • Realienpraktikum: muss in „Praktikum“ umbenannt werden. Das Fach muss in den 1. Klassen der Real-, Sekundar- und Bezirksschule (6/3) und in den 3. und 4. Klassen der Real-, Sekundar- und Bezirksschule (5/4) als Wahlfach erfasst werden

Änderungen auf das Schuljahr 2014/15

Umstellung des Klassensystems von 5/4 auf 6/3

Ab dem Schuljahr 2014/15 dauert die Primarschule im Kanton Aargau neu sechs Jahre, die anschliessende Oberstufe drei Jahre.

Instrumentalunterricht

Die Verantwortlichen vom Departement Bildung, Kultur und Sport vom Kanton Aargau haben uns mitgeteilt, dass ab dem Schuljahr 2014/15 eine angepasste Stundentafel gültig ist:
Der Instrumentalunterricht ist in den Zeugnisdokumenten der Regelklasse und Kleinklasse Primarschule (Zwischenbericht und Jahreszeugnis) erst ab der 6. Klasse aufzuführen (gemäss geltender Stundentafel).

Bei der 1 - 5 Primarklasse kann das Fach Instrumentalunterricht somit nur noch unter den Bemerkungen ausgewiesen werden.

ursprüngliche Zeugnisanleitung

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