Zeugnisänderungen

Änderungen auf das Schuljahr 2022/23

Lehrplan 21

Einführung des Lehrplans 21 für die 3. Klassen der Sekundarstufe I. Die Änderungen für den Lehrplan 21 sind unter diesem Link festgehalten:

Freifach Lokal

Im Modul 'Zeugnisse' kann zusätzlich zum 'Freifach Lokal' eine Bezeichnung für das Fach erfasst werden.
Diese Bezeichnung wird im Zeugnis beim Freifach ausgegeben.

Anpassung Ausgabe Promotionsentscheid

Im Modul 'Promotion' wurde bis anhin bei einem ungenügenden Durchschnitt der Eintrag 'Repetition der X. Klasse der …..' ausgegeben.
NEU wird der Eintrag 'Promotionsentscheid erforderlich' ausgeben. Somit muss bei entsprechenden Lernenden manuell im Modul 'Promotion' der Entscheid eingetragen werden.

Änderungen auf das Schuljahr 2020/21

Lehrplan 21

Einführung des Lehrplans 21 für 1. Primarklassen bis 2. Klassen der Sekundarstufe I. Die Änderungen für den Lehrplan 21 sind unter diesem Link festgehalten:

Instrumentalunterricht in der 1. bis zur 5. Primarklasse

Bislang wurde der Zeugniseintrag 'Instrumentalunterricht' in der 1. bis zur 5. Primarklasse über eine Bemerkung im Zeugnis ausgewiesen werden. Diese Bemerkung wurde entfernt. Neu kann der Zeugniseintrag über das Fach 'Instrumentalunterricht/Ensemble' vorgenommen werden. Standardmässig ist es in diesen Klassen nicht aktiviert, kann aber wie folgt eingeblendet werden (in einer Datenbank werden hierfür Adminrechte Benötigt):

  1. Ins Modul 'Schulfächer' wechseln
  2. Ins Register 'Schulfächer der Klassen' wechseln
  3. eine betreffende Klasse auswählen
  4. Die Checkbox 'Weitere Fächer aus anderen Klassen auflisten' aktivieren
  5. Das Fach 'Instrumentalunterricht/Ensemble' auswählen
  6. Den Befehl 'aktivieren' ausführen und im Dialogfenster bestätigen

Die Punkte 3 bis 6 allenfalls für weitere Klassen wiederholen. Anschliessend kann Lernenden gemäss Zeugnisanleitung das Wahlfach zugeteilt werden, sodass dieses schliesslich im Zeugnis erscheint.

Änderungen auf das Schuljahr 2019/20

Änderungen auf das Schuljahr 2016/17

Unentschuldigte Absenzen auf der Sekundarstufe I im Zeugnis

Ab dem Schuljahr 2016/17 werden die unentschuldigten Absenzen von Lernenden der Sekundarstufe I (Real-, Sekundar- und Bezirksschule) im Zwischenbericht und auch im Zeugnis ausgewiesen (in Halbtagen).

Änderungen auf das Schuljahr 2015/16

Änderungen an der Primarstufe

  • Instrumentalunterricht: darf nur noch ab der 6. Primarklasse aufgeführt werden.
  • Textiles Werken: muss in der 2. Klasse der Primarschule als „obligatorisches Fach“ erfasst sein

Änderungen an der Sekundarstufe

Für die Sekundarschule gibt es in LehrerOffice (ab Programmversion 2015.9) bei den Fächern Geschichte, Geografie, Biologie, Physik und Chemie die Möglichkeit, diese im Zeugnis bzw. Zwischenbericht nach Bedarf aufzuführen oder auszublenden. Grund hierfür ist, dass die Sekundarschulen gemäss Lehrplan über einen gewissen Spielraum verfügen was die Organisation dieser Fächer betrifft.
Wird eines dieser Fächer im Modul 'Schulfächer' ausgeblendet, erscheint es nicht im Zwischenbericht/Jahreszeugnis. Ist es hingegen aktiviert, wird es auch im Zeugnis ausgewiesen.

Um ein Fach in LehrerOffice auszublenden, ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Ins Modul 'Schulfächer' wechseln
  2. Ins Register 'Schulfächer der Klassen' wechseln
  3. Betreffende Klasse auswählen
  4. Das auszublendende Fach markieren
  5. Den Befehl 'Ausblenden' ausführen
  6. Im neu geöffneten Dialogfenster den Befehl 'Ausblenden' bestätigen

Änderungen an der 1. Sekundarklasse

Diese Änderungen beziehen sich auf die 1. Sekundarstufe, welche bereits im neuen Schulsystem (6/3) unterrichtet wird:

  • Englisch und Französisch: müssen in der 1. Klasse der Realschule (6/3) als Wahlfächer erfasst sein
  • Werken und Textiles Werken: müssen in der 1. Klasse der Realschule (6/3) zusätzlich als Wahlfächer erfasst sein
  • Chemie: muss in der 1. Klasse der Sekundarschule (6/3) als obligatorisches Fach erfasst sein
  • Textiles Werken und Werken: müssen in der 1. Klasse der Sekundarschule (6/3) zusätzlich als Wahlfächer erfasst sein
  • Latein: muss in der 1. Klasse der Bezirksschule (6/3) als Wahlfach erfasst sein
  • Hauswirtschaft: muss in der 1. Klasse der Bezirksschule (6/3) als obligatorisches Fach erfasst sein
  • Textiles Werken und Werken: müssen in der 1. Klasse Bezirksschule (6/3) als Wahlfächer erfasst sein
  • Realienpraktikum: muss in „Praktikum“ umbenannt werden. Das Fach muss in den 1. Klassen der Real-, Sekundar- und Bezirksschule (6/3) und in den 3. und 4. Klassen der Real-, Sekundar- und Bezirksschule (5/4) als Wahlfach erfasst werden

Änderungen an den 2.-4. Sekundarklassen

Diese Änderungen beziehen sich auf die 2 - 4. Sekundarstufe, welche noch im alten Schulsystem (5/4) unterrichtet werden:

  • Englisch, Französisch und Italienisch: müssen in der 3. Klasse der Realschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: muss in der 3. Klasse der Realschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Englisch, Französisch und Italienisch müssen in der 4. Klasse der Realschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: muss in der 4. Klasse der Realschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Italienisch: muss in der 3. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Chemie: muss in der 3. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „obligatorisches Fach“ erfasst sein
  • Geometrisch-technisches Zeichnen: muss in der 3. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: muss in der 3. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Italienisch: muss in der 4. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Chemie: muss in der 4. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „obligatorisches Fach“ erfasst sein
  • Geometrisch-technisches Zeichnen: muss in der 4. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: muss in der 4. Klasse der Sekundarschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Italienisch und Latein: müssen in der 3. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Geometrisch-technisches Zeichnen und Hauswirtschaft müssen in der 3. Klasse der Bezirks-schule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Textiles Werken / Werken: müssen in der 3. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: muss in der 3. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Italienisch und Latein: müssen in der 4. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Chemie: muss in der 4. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „obligatorisches Fach“ erfasst sein
  • Textiles Werken und Werken: müssen in der 4. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfächer“ erfasst sein
  • Ethik und Religionen: müssen in der 4. Klasse der Bezirksschule (5/4) als „Wahlfach“ erfasst sein
  • Freies Gestalten: (2. bis 4. Klasse der Bezirksschule) muss aus den Fächervorlagen gelöscht werden, da das Fach nicht mehr angeboten wird
  • Neu muss das Fach „Projekte und Recherchen“ bei den Schulfächern erfasst werden. Das Fach muss in der 4. Klasse der Real- und Sekundarschule (5/4) als (nicht promotionswirksames) Wahlpflichtfach und in der 4. Klasse der Bezirksschule (5/4) als (nicht promotionswirksames) Wahlfach erfasst werden
  • Chor/Ensemble: muss in „Chor“ umbenannt werden
  • Instrumentalunterricht: muss in „Instrumentalunterricht/Ensemble“ umbenannt werden
  • Realienpraktikum: muss in „Praktikum“ umbenannt werden. Das Fach muss in den 1. Klassen der Real-, Sekundar- und Bezirksschule (6/3) und in den 3. und 4. Klassen der Real-, Sekundar- und Bezirksschule (5/4) als Wahlfach erfasst werden

Änderungen auf das Schuljahr 2014/15

Umstellung des Klassensystems von 5/4 auf 6/3

Ab dem Schuljahr 2014/15 dauert die Primarschule im Kanton Aargau neu sechs Jahre, die anschliessende Oberstufe drei Jahre.

Instrumentalunterricht

Die Verantwortlichen vom Departement Bildung, Kultur und Sport vom Kanton Aargau haben uns mitgeteilt, dass ab dem Schuljahr 2014/15 eine angepasste Stundentafel gültig ist:
Der Instrumentalunterricht ist in den Zeugnisdokumenten der Regelklasse und Kleinklasse Primarschule (Zwischenbericht und Jahreszeugnis) erst ab der 6. Klasse aufzuführen (gemäss geltender Stundentafel).

Bei der 1 - 5 Primarklasse kann das Fach Instrumentalunterricht somit nur noch unter den Bemerkungen ausgewiesen werden.

Anpassungen für den Kindergarten auf das Schuljahr 2014/15

Der Einschätzungsbogen Kindergarten und der elektronische Beurteilungsbogen stehen seit Mitte Juli 2013 in LehrerOffice zur Verfügung. Auf das Schuljahr 2014/15 wurden nun mit der Version 2014.9 einige Anpassungen gemacht.

Ausgangslage

Bisher konnte der Einschätzungsbogen in den Modulen ‚Formular’, Beurteilungsbogen’ und ‚Zeugnis’ ausgefüllt werden. Dies hat zu Verwirrungen geführt. Daher ist das Ausfüllen des Einschätzungsbogens nun nur noch in den Modulen 'Beurteilungsbogen' und 'Zeugnisse' möglich.

Anpassungen (ab Version 2014.9)

Anpassung der Schulfächer

Bisher wurden in Kindergartenklassen dieselben Fächer der Schule angeboten. Diese wurden nun ersetzt durch geführte, angeleitete und freie Sequenz als Gefässe für Journaleinträge und die Planung. Weitere bzw. andere Unterteilungen sind ebenfalls denkbar (nach Fachbereichen, etc.). Wie Sie Fächer anpassen oder erstellen können, lesen Sie hier.

Neue Verhaltensfelder

Passend zum Einschätzungsbogen werden neue Verhaltensfelder im Kindergarten angeboten. Somit können Sie nun eine Beobachtung im Journal erfassen und auf Wunsch einer Verhaltensbeurteilung zuordnen.

Einschätzungsbogen in verschiedenen Modulen

Der Einschätzungsbogen ist wie gewohnt in den Modulen 'Beurteilungsbogen’ und 'Zeugnis’ zu finden. Im Modul 'Zeugnis' werden die Eingaben direkt in der Notenliste eingetragen. So ist ein Erstellen einer Mappe im Modul 'Formulare' nicht mehr nötig. Dabei werden Eingaben aus dem Modul 'Verhalten' nun automatisch in den Einschätzungsbogen übertragen. Ebenfalls können Sie den Einschätzungsbogen im Modul 'Beurteilungsbogen' ausfüllen.

Verknüpfung des Einschätzungsbogens mit den Verhaltensmerkmalen

Eingaben aus dem Beurteilungsbogen können direkt in die Verhaltensfelder und somit in den Einschätzungsbogen übertragen werden. Somit müssen die gemachten Eintragungen aus einem Bogen nicht mehr doppelt erfasst werden. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.

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