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lehreroffice:desktop:kantone:zg:bemerkungen [2020/03/10 11:42] – [Antwort] Friedrich Schützlehreroffice:desktop:kantone:zg:bemerkungen [2023/01/23 11:04] – [Antwort] Friedrich Schütz
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-In LehrerOffice sind alle im Zuger Zeugnis zulässigen Bemerkungen, welche vom Amt für gemeindliche Schulen vorgegeben sind, als Textvorlagen auswählbar. Bei Bedarf kann der Administrator noch weitere Bemerkungen als Vorlage erfassen, damit sie anschliessend von den Lehrpersonen ausgewählt werden können. Eigene Texteingaben kann eine Lehrperson jedoch nicht direkt im Zeugnis vornehmen.  +In LehrerOffice sind alle im Zuger Zeugnis zulässigen Bemerkungen, welche vom Amt für gemeindliche Schulen vorgegeben sind, als Textvorlagen auswählbar.\\  
- +Zitat Kanton Zug:\\ 
-Das Vorgehen, um als Datenbank-Administrator eigene Textvorlagen zu erstellen, ist wie folgt:  +Wenn ein Textbaustein in LehrerOffice nicht vorhanden ist, nimmt man mit der Schulaufsicht Kontakt auf.\\ 
- +Diese legt in Absprache mit dem AgS einen neuen Textbaustein fest, führt diesen auf der Liste der "Bemerkungen" im Internet nach und veranlasst die Implementierung in LehrerOffice.\\ 
-1. Als Administrator auf die Datenbank einloggen \\ +Dieses Verfahren gewährleistetdass wir für den gleichen Sachverhalt (meistens Spezialfälle) im ganzen Kanton dieselben Textbausteine verwenden. Dies erleichtert die Lesbarkeit der Zeugnisse
-2. Im Abschnitt 'Klassen' ins Modul 'Schulfächer' wechseln \\ +
-3. Das Register 'Schulfächer der Klassen' auswählen \\ +
-4Die Checkbox 'Datenfelder auch auflisten' aktivieren \\ +
-5Das Datenfeld 'Bemerkungen' doppelklicken \\ +
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-Im Eingabefeld unter dem Dateityp können nun schuleigene Textvorlagen erfasst werdenwelche anschliessend von den Lehrpersonen ausgewählt werden können +
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-{{:lehreroffice:grafiken:icons:warning_32.png?nolink  |WICHTIG}} WICHTIG: Dies gilt nur für die allgemeinen Bemerkungen im Zeugnis, nicht aber für fachspezifische BemerkungenLetztere sind fix vom Amt für gemeindliche Schulen vorgegeben und lassen sich nicht mit eigenen Vorlagen ergänzen.  +
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