Wie kann DaZ (Deutsch als Zweitsprache) im Zeugnis oder auf dem Beiblatt ausgewiesen werden?

Frage

  • Wie kann DaZ (Deutsch als Zweitsprache) im Zeugnis oder auf dem Beiblatt ausgewiesen werden?

Antwort

Der Besuch von DaZ wird ab dem Schuljahr 2021/22 nicht mehr im Zeugnis ausgewiesen. Es soll auch nicht auf dem Beiblatt erwähnt werden.

Antwort vom Kanton:
Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund
Bisher konnten im Zeugnis unter dem Fach «Deutsch für Fremdsprachige» Leistungen entweder mit einer Note oder mit «besucht» bestätigt werden. Deutsch als Zweitsprache (oder ähnliche Angebote, im SOK-Konzept verankert als Deutschunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, konkretisiert im Kreisschreiben zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund) ist als sonderpädagogische Massnahme taxiert. Die Beurteilung folgt den Regeln von sonderpädagogischen Massnahmen gemäss SOK. In der Konsequenz werden die Angebote ab Schuljahr 2021/22 nicht mehr in die Zeugnisdokumente aufgenommen.

Ab Schuljahr 2021/22 wird Deutschunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund weder im Zeugnis noch im Zeugnisbeiblatt bewertet oder bestätigt. Eine Berücksichtigung in der Fachnote Deutsch ist ebenfalls nicht vorgesehen. Die Eltern werden zumindest im Rahmen des Beurteilungsgesprächs über den Lernstand, die erzielten Fortschritte und die weiteren Förderziele informiert.

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