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Anpassungen im Kanton St. Gallen auf Schuljahr 2021/22


Nachfolgende Anpassungen werden auf das Schuljahr 2021/22 im Kanton St. Gallen eingeführt:

  1. Zeugnisanpassungen & Fächerbezeichnung
  2. Notendurchschnitt wird nicht mehr übernommen
  3. Beiblatt Zeugnis
  4. Bestätigung Beurteilungsgespräch

1. Zeugnisanpassungen & Fächerbezeichnung

  • Dispensiert wird anstelle von einem '-' neu mit 'dispensiert' im Zeugnis ausgewiesen.
  • Die Arbeitshaltungsnote entfällt vollumfänglich.
  • Neu wird es ein Beiblatt geben, auf welchem verschiedene Informationen aufgeführt sind.
  • PS: Die Primarstufe erhält bei sämtlichen Klassen ein Jahreszeugnis.
  • OS: Beim Fach 'Mathematisch-naturwissenschaftlicher Unterricht' kann neu auch eine Zusatzinformation erfasst werden.
  • OS: Die Niveaubezeichnungen ändern sich und die Buchstaben werden neu klein geschrieben.
  • OS: Das Sammelfach 'Textiles und Technisches Gestalten' wird deaktiviert - neu werden die drei Einzelfächer (Bildnerisches Gestalten, Textiles Gestalten, Technisches Gestalten) ausgewiesen.
  • OS: Der bisherige Abschnitt im Zeugnis 'weitere Fächer' wird neu im Beiblatt ausgewiesen.

2. Notendurchschnitt wird nicht mehr übernommen

  • Der Notendurchschnitt wird nicht mehr als Zeugnisnote übernommen. Die Lehrperson soll die Zeugnisnote bewusst setzen.
  • Zudem werden sämtliche Zeichen (Icons wie der Rundungspfeil) entfernt.
  • Die Spalte 'Leistung' wird im Modul 'Zeugnisse' nicht mehr dargestellt.

Eine Übersicht über die Noten, damit die Zeugnisnote gesetzt werden kann, ist im Modul 'Übersicht' zu finden. ===== 4. Bestätigung Beurteilungsgespräch ===== * Die 'Bestätigung Beurteilungsgespräch' ist im Modul 'Gespräche' zu finden. * Die thematisierten Inhalte können nicht angepasst werden. * Promotion: Der Hinweis zur Schullaufbahn erscheint nur, wenn die Promotion gefährdet ist - was von der Lehrperson manuell erfasst werden muss. ===== 8. Modul 'Promotion' ===== Da es keine Promotion mehr gibt, wurde das Modul 'Promotion' ausgeblendet für den Kanton St. Gallen. Ist die Promotion gefährdet, wird dies im Beurteilungsgespräch festgehalten und den Eltern mitgeteilt - siehe dazu Abschnitt 4