Notenrundung in Bewertungsanlässen der 2. und 3. Klassen der Sekundarstufe I
Frage
Weshalb können in 2./3. Klassen der Sekundarstufe I keine Bewertungsanlässe mehr mit der Notenrundung 'Zehntelsnoten' eingetragen werden?
Antwort
Gemäss den kantonalen Vorgaben wurde während des Schuljahres 2019/20 umgesetzt, dass in 2. und 3. Klassen der Sekundarstufe I keine Lernkontrollen mit Eingabe von Zehntelsnoten mehr möglich sind. Analog zu den Klassen nach Lehrplan 21 sind nur noch Viertel- oder Halbnoten zugelassen. Dies wurde mit der Programmversion 2019.12.2 in LehrerOffice implementiert. Bewertungsanlässe, welche mit einer vorherigen Programmversion erstellt wurden, bleiben in ihrer bisherigen Form bestehen.