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 Muss ein Wahlfach im Zeugnis benotet werden, oder ist auch ein 'besucht' zulässig? Muss ein Wahlfach im Zeugnis benotet werden, oder ist auch ein 'besucht' zulässig?
  
-===== Antwort ===== 
-Gemäss den Vorgaben vom Kanton müssen sämtliche Fächer (auch Wahlfächer) im Zeugnis benotet werden. Folgende Ausnahmen sind dabei definiert worden: 
-  * Chor, Orchester 
-  * Theater, Tanz 
-  * Sporterziehung (Wahlfach) 
-  * Lern- und Arbeitstechnik 
  
- 
-Bei den Pflichtfächern darf 'Religion' mit 'besucht' ausgewiesen werden. 
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