Schnitt der Kern- und Erweiterungsfächer im Zwischenbericht oder Jahreszeugnis
Frage
Darf man den Schnitt der Kern- und Erweiterungsfächer im Zwischenbericht oder Jahreszeugnis einfügen?
Antwort
Nach Rückfrage beim Kanton haben wir folgende Antwort erhalten:
„Nein, weder im Zwischenbericht noch im Jahreszeugnis dürfen die Durchschnitte der Kern- und Erweiterungsfächer mitgedruckt werden. Wie im bisherigen Zeugnisbüchlein werden auch im neuen Zwischenbericht und Jahreszeugnis die Promotionsschnitte nicht als Wert ausgewiesen (vgl. dazu § 4 der Verordnung).“