Promotion Sekundarschule: Geografie und Geschichte / Biologie, Physik und Chemie

Auf dieser Seite wird die Promotionsberechnung in den Fächern Geografie und Geschichte sowie Biologie, Physik und Chemie für den bisehrigen wie auch den neuen Lehrplan erläutert.

Berechnung nach bisherigem Lehrplan

Mit der Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule zählen sowohl die Kern- wie auch Erweiterungsfächer für den Promotionsentscheid einfach. Eine Ausnahme bilden dabei die Fächer Geschichte und Geografie sowie Biologie, Physik und Chemie an der Sekundarschule.

Berechnung

Im Zwischenbericht wie auch im Jahreszeugnis werden die Orientierungsnoten bzw. Noten einzeln eingetragen. Für die Berechnung des Notendurchschnitts für die Promotion am Ende des Schuljahrs werden jedoch die Noten nicht einzeln berücksichtigt. Es wird jeweils die ungerundete Durchschnittsnote der Fächer Geschichte und Geografie sowie die ungerundete Durchschnittsnote der Fächer Biologie, Physik und Chemie in die Berechnung des Promotionsentscheids miteinbezogen.

Berechnung nach Lehrplan 21

Für den Unterricht und die Beurteilung nach neuem Lehrplan gibt es zwei Varianten:

Variante 1: die beiden Fächer Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) bzw. Natur und Technik (NT) werden unterrichtet

Berechnung

Die beiden Fächer werden im Zwischenbericht und Jahreszeugnis jeweils mit einer Note beurteilt. Beide Fächer zählen jeweils als ein Kernfach für die Promotion.

Variante 2: Die Einzelfächer Geografie, Geschichte (statt RZG) bzw. Biologie, Chemie, Physik (statt NT) werden unterrichtet

Berechnung

Jedes Einzelfach wird im Zwischenbericht und Jahreszeugnis mit einer Note beurteilt. Zusätzlich wird eine Note für das Fach insgesamt (RZG bzw. NT) ausgewiesen; diese Note zählt als Kernfach für die Promotion. Sie berechnet sich, indem aus den zwei (Geografie, Geschichte) beziehungsweise drei (Biologie, Physik, Chemie) Zeugnisnoten aus den Einzelfächern der arithmetische Mittelwert gebildet und auf eine halbe Note gerundet wird (Es wird auf halbe Noten gerundet, weil im Zwischenbericht und Jahreszeugnis nur ganze und halbe Noten abgebildet werden dürfen).

TIPP TIPP: Weitere Informationen zur den Promotionsbestimmungen finden Sie auf folgender Website des Schulportals Aargau:
https://www.schulen-aargau.ch/regelschule/unterricht/pruefen-beurteilen/promotion-uebertritte

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