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lehreroffice:desktop:kantone:zh:zeugnisarchivierung [2016/07/21 08:34] – [Antwort] Adrian Dahindenlehreroffice:desktop:kantone:zh:zeugnisarchivierung [2016/07/21 10:48] Adrian Dahinden
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 Gemäss dem Volksschulamt des Kantons Zürich kann die Archivierung in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen, wobei folgende Punkte zu beachten sind:  Gemäss dem Volksschulamt des Kantons Zürich kann die Archivierung in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen, wobei folgende Punkte zu beachten sind: 
  
-**Zitat**: //"Die Aufbewahrung der Zeugnisse hat den Sicherheitsgrundsätzen des IDG zu entsprechen, insbesondere dem aktuellen Stand der Technik (§ 7 IDG). Die Aufbewahrung erfolgt in Papierform (kopiert) (§ 16 Abs. 2), eventuell auch in elektronischer (digitaler) Form. +**Zitat** (Juli 2016): //"Die Aufbewahrung der Zeugnisse hat den Sicherheitsgrundsätzen des IDG zu entsprechen, insbesondere dem aktuellen Stand der Technik (§ 7 IDG). Die Aufbewahrung erfolgt in Papierform (kopiert) (§ 16 Abs. 2), eventuell auch in elektronischer (digitaler) Form. 
  
 Gemäss Auskunft des Staatsarchivs entspricht eine Serverablage (z.B. doc in Explorer) nicht den Anforderungen elektronischer Archivierung (Authentizität, Integrität, Vollständigkeit), sondern die Dossiers müssen in einem speziellen Geschäftsverwaltungssystem/Records Management System abgelegt werden. Vorgaben zu Records Management Systemen liefert der Standard ISO 15489 Records Management.  Gemäss Auskunft des Staatsarchivs entspricht eine Serverablage (z.B. doc in Explorer) nicht den Anforderungen elektronischer Archivierung (Authentizität, Integrität, Vollständigkeit), sondern die Dossiers müssen in einem speziellen Geschäftsverwaltungssystem/Records Management System abgelegt werden. Vorgaben zu Records Management Systemen liefert der Standard ISO 15489 Records Management. 
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