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Gemäss dem Volksschulamt des Kantons Zürich kann die Archivierung in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen, wobei folgende Punkte zu beachten sind: | Gemäss dem Volksschulamt des Kantons Zürich kann die Archivierung in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen, wobei folgende Punkte zu beachten sind: | ||
- | **Zitat**: //"Die Aufbewahrung der Zeugnisse hat den Sicherheitsgrundsätzen des IDG zu entsprechen, | + | **Zitat** |
Gemäss Auskunft des Staatsarchivs entspricht eine Serverablage (z.B. doc in Explorer) nicht den Anforderungen elektronischer Archivierung (Authentizität, | Gemäss Auskunft des Staatsarchivs entspricht eine Serverablage (z.B. doc in Explorer) nicht den Anforderungen elektronischer Archivierung (Authentizität, |