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Corona-Anpassungen im Kanton Zürich

Frage

Welche Anpassungen werden im Kanton Zürich vorgenommen, bezüglich des Zeugnisses vom 2. Semester 2019/20.

Übersicht über die Anpassungen

Für die Erstellung des Zeugnisses im zweiten Semester des Schuljahrs 2019/2020 gelten folgende Bestimmungen:

  1. Anpassungen im Zeugnis
  2. Kindergarten und 1. Primar: Zusatzblatt zum Verzicht der Elterngespräche
  3. allgemeiner Lernbericht

Details

1. Anpassungen im Zeugnis

  • 2. Primarklasse bis 3. Sekundarstufe I: am Ende des Schuljahres 2019/20 in den Fachbereichen und den Frei- und Wahlfächern des Lehrplans keine Noten gesetzt. Anstelle der Note wird die Bemerkung «nicht benotet» eingefügt.
  • Ebenfalls nicht beurteilt werden die vier Kompetenzbereiche Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben in Deutsch und in den Fremdsprachen.
  • Zudem wird auf die Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens als Teil der überfachlichen Kompetenzen verzichtet.
  • Der Verzicht auf Beurteilung wird im Zeugnis unter «Bemerkungen» folgendermassen begründet: «Verzicht auf Beurteilung gemäss § 10 des Zeugnisreglements, Bildungsdirektion Volksschulamt weil der Präsenzunterricht vom 16. März 2020 bis zum 8. Mai 2020 während der Zeit der Corona-Pandemie ausgesetzt wurde.»


Die Anpassungen sind mit folgender Programmversion veröffentlicht: offen


2. Kindergarten und 1. Primar: Zusatzblatt zum Verzicht der Elterngespräche

3. allgemeiner Lernberichte

Grundsätzlich können Lehrpersonen für jede Schülerin/Schüler einen Lernbericht erstellen. In einem Lernbericht können die Leistungen in den Fachbereichen unab-hängig von den Noten sowie das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten beschrieben werden. Der Lernbericht wird im Zeugnis nicht vermerkt; er kann aber dem Zeugnis bspw. für eine Bewerbung beigelegt werden (vgl. § 9 Abs. 3 Zeugnisreglement). Lernberichte können mit den beiden vom VSA zur Verfügung gestellten Formularen – das eine ist ein allgemeiner Lernbericht, das andere findet insbesondere bei an-gepassten Lernzielen Verwendung - oder mit eigenen, schulinternen Formularen verfasst werden. Es gibt keine weiteren Vorgaben bezüglich Inhalt und Form der Lernberichte. Im zweiten Semester des Schuljahres 2019/20 können Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Sekundarklasse bei ihren Lehrpersonen ein Gesuch stellen, damit diese ihnen einen Lernbericht und/oder ein Referenzschreiben (Empfehlungs-schreiben) für die Lehrstellensuche ausstellen.

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