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Corona-Anpassungen im Kanton Zürich

Frage

Welche Anpassungen werden im Kanton Zürich vorgenommen, bezüglich des Zeugnisses vom 2. Semester 2019/20.

Übersicht über die Anpassungen

Für die Erstellung des Zeugnisses im zweiten Semester des Schuljahrs 2019/2020 gelten folgende Bestimmungen:

  1. Kindergarten und 1. Primar: Zusatzblatt zum Verzicht der Elterngespräche.
  2. 2. Primarklasse bis 3. Sekundarstufe I: am Ende des Schuljahres 2019/20 in den Fachbereichen und den Frei- und Wahlfächern des Lehrplans keine Noten gesetzt. Anstelle der Note wird die Bemerkung «nicht benotet» eingefügt.
  3. Ebenfalls nicht beurteilt werden die vier Kompetenzbereiche Hören, Lesen, Spre-chen und Schreiben in Deutsch und in den Fremdsprachen.
  4. Zudem wird auf die Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens als Teil der überfachlichen Kompetenzen verzichtet.
  5. Der Verzicht auf Beurteilung wird im Zeugnis unter «Bemerkungen» folgendermas-sen begründet: «Verzicht auf Beurteilung gemäss § 10 des Zeugnisreglements, Bildungsdirektion Volksschulamt weil der Präsenzunterricht vom 16. März 2020 bis zum 8. Mai 2020 während der Zeit der Corona-Pandemie ausgesetzt wurde.»
  6. Lernbericht
  7. Absenzen


Die Anpassungen sind mit folgender Programmversion veröffentlicht: offen


Details

1. Zusatzblatt für Kiga und 1. Primar

2. Zeugnisdruck für 2. PS bis 3. Sek I

  • Zeugnislayout bleibt bestehen
  • Keine Note, sondern überall 'nicht benotet' ausweisen
  • Kompetenzbereiche (Teilbereiche) im Zeugnis leer lassen
  • Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten bleibt leer
  • Unter Bemerkungen erscheint ein Satz bezüglich Corona

3. Kompetenzbereiche in den Sprachfächern

  • Auch wenn die Leistungen und das Verhalten nicht beurteilt werden, bleiben die Zeugnisformulare unverändert, d.h. die Kompetenzbereiche in den Sprachen sowie das Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens bleiben im Formular aufgeführt. Es werden jedoch keine Kreuze gesetzt.

4. Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten

  • Auch wenn die Leistungen und das Verhalten nicht beurteilt werden, bleiben die Zeugnisformulare unverändert, d.h. die Kompetenzbereiche in den Sprachen sowie das Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens bleiben im Formular aufgeführt. Es werden jedoch keine Kreuze gesetzt.

5. Satz unter Bemerkungen

6. Lernberichte

Grundsätzlich können Lehrpersonen für jede Schülerin/Schüler einen Lernbericht erstellen. In einem Lernbericht können die Leistungen in den Fachbereichen unab-hängig von den Noten sowie das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten beschrieben werden. Der Lernbericht wird im Zeugnis nicht vermerkt; er kann aber dem Zeugnis bspw. für eine Bewerbung beigelegt werden (vgl. § 9 Abs. 3 Zeugnisreglement). Lernberichte können mit den beiden vom VSA zur Verfügung gestellten Formularen – das eine ist ein allgemeiner Lernbericht, das andere findet insbesondere bei an-gepassten Lernzielen Verwendung - oder mit eigenen, schulinternen Formularen verfasst werden. Es gibt keine weiteren Vorgaben bezüglich Inhalt und Form der Lernberichte. Im zweiten Semester des Schuljahres 2019/20 können Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Sekundarklasse bei ihren Lehrpersonen ein Gesuch stellen, damit diese ihnen einen Lernbericht und/oder ein Referenzschreiben (Empfehlungs-schreiben) für die Lehrstellensuche ausstellen.

7. Absenzen

Absenzen – entschuldigte und unentschuldigte – werden in den Zeugnissen der Sekundarschule Ende Schuljahr 2019/20 nicht erfasst. (In allen Klassen der Volksschule erfolgen ab 16. März 2020 keine Einträge in die Absenzenliste. Gemäss § 15 Zeugnisreglement führt die für die Klasse verantwortliche Lehrperson eine Absenzenliste). Absenzen werden im Kindergarten und in der Primarschule erfasst, aber nicht im Zeugnis eingetragen.
In der Sekundarschule werden diese in Halbtagen ausgewiesen und müssen im Zeugnis eingetragen werden.

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