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Förderangebote

Die Förderangebote und Massnahmen können sich je nach Kanton unterscheiden, welche im Modul 'Schullaufbahn' oder im Dialog 'Semesterangaben' pro Schüler zur Auswahl stehen. Die Abweichungen sind in der nachfolgenden Tabelle festgehalten:

Möglichkeiten in LehrerOfficeStandardAargauBernGraubündenSchaffhausenSolothurnLuzern
Begabungsförderung (Bega)
Beschleunigung
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)♦ *♦ *(12)
Dyskalkulie (Dysk)
Frühfremdsprache für Zugezogene♦ *(12)
Heilpädagogische Früherziehung (HPF)
Integrative FörderungIntegrierte Heilpädagogik♦ *♦ IF oL, mLIntegrative SchulformSchulische Heilpädagogik *(12)
Integrative Förderung als Prävention (IF P)
Integrierte Sonderschulung (IS)♦ *(5)ISM §37 *(31/32/33)
Legasthenie (Lega)
Logopädie (Logo)♦ *♦ *(12)
Psychomotorik (Psymo)♦ *
Psychotherapie
Verlangsamung♦ *(21)
Verstärkte Massnahmen (VM) / Nachteilsausgleich (NTA)♦ *

* Angaben werden für die Bildungsstatistik verwendet. Die Zahlenwerte in den Klammerausdrücken verweisen auf den Code der Bildungsstatistik.


Übersicht von Fördermassnahmen

Begabtenförderung

Für besonders begabte Schüler/innen stehen neben dem Regelunterricht je nach Kanton und Schulgemeinde lokale oder regionale Angebote zur Verfügung.

Deutsch als Zweitsprache

Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ein Förderangebot, das Schüler/innen nichtdeutscher Erstsprache dabei unterstützt, dem Unterricht in der Regelklasse zu folgen und sprachlich bedingte Rückstände so rasch wie möglich aufzuholen.

Dyskalkulie

In der Dyskalkulie-Therapie werden Schüler/innen speziell gefördert, welche unter einer ausgeprägten Teilleistungsschwäche im Bereich des rechnerischen Denkens und Handelns (mathematisches Verständnis) leiden.

Integrative Förderung

Bei der integrativen Förderung unterstützt ein Schulischer Heilpädagoge (SHP) die Lehrpersonen. Der SHP deckt besondere pädagogische Bedürfnisse von einzelnen Schüler/innen ab.

Integrierte Sonderschulung

Integrierte Sonderschulung (IS) ist die Schulung von Schüler/innen mit besonderem Bildungsbedarf in der Regelklasse. Voraussetzung für diese verstärkten Massnahmen (VM) ist eine Behinderung oder eine körperliche, gesundheitliche oder sensorische Beeinträchtigung. IS ist mit VM in anderen Kantonen vergleichbar.

Legasthenie

In der Legasthenie-Therapie werden Schüler/innen speziell gefördert, welche unter einer ausgeprägten Teilleistungsschwäche im Bereich des Lesens und/oder Rechtschreibens leiden.

Logopädie

Logopädie richtet sich an Schüler/innen mit Problemen in der gesprochenen und geschriebenen Sprache, der Stimme und des Schluckens.

Psychomotorik

Psychomotorik-Therapie unterstützt Schüler/innen, die in ihrer Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Motorik oder in ihrem Verhalten beeinträchtigt sind.

Psychotherapie

Die Psychotherapie richtet sich an Schüler/innen mit seelischen Problemen und Leiden, die für deren Bewältigung oder für ihre Persönlichkeitsentwicklung spezifische Unterstützung brauchen. Diese Förderangebot wird in einem kommenden Update von LehrerOffice in das Förderangebot aufgenommen.

Verstärkte Massnahmen / Nachteilsausgleich (NTA)

Verstärkte Massnahmen sind sonderpädagogische Angebote für Schüler/innen mit einer Behinderung. Dazu gehören die separative Schulung in einer Sonderschule sowie die individuellen Unterstützungsangebote, die den Regelschulbesuch ermöglichen (integrative Schulung). Diese Angabe kann zurzeit nur im Kanton Aargau (für Bista) erfasst werden.

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