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Sonderpädagogische Massnahmen
Sobald ein Schüler sonderpädagogische Massnahmen benötigt, kann dies pro Semester definiert werden. Bei einem Semesterwechsel werden diese Angaben übernommen und müssen bei Bedarf manuell angepasst werden.
Sind einem Schüler Sonderpädagogische Massnahmen zugwiesen, so kann diese Zuweisung als Basis zum Erstellen einer passenden Gruppe für die entsprechende Lehrperson genutzt werden.
Sonderpädagogische Massnahmen einem Schüler zuweisen
Die verschiedenen Sonderpädagogischen Massnahmen sind direkt im LehrerOffice hinterlegt und können einem Schüler wie folgt zugewiesen werden
- Ins Modul 'Schülerdaten' wechseln
- Im Menü 'Ansicht' (beim Mac 'Darstellung') auf 'Unterricht' umstellen
- Die gewünschte Klasse und den Schüler wählen
- Das gewünschte Feld der Sonderpädagogik mit einem Doppelklick öffnen
- Im Register 'Sonderpädagogik' das (oder die) Förderangebot(e) wählen
- Bei Bedarf die entsprechende Lehrperson zuweisen
Eine Übersicht der zur Auswahl stehenden Förderangebote und deren Abkürzungen findet man auf der Seite 'Förderangebote'
Einem Schüler für ein Schulfach individuelle Lernziele (ILZ) oder erweiterte Lernziele (ELZ) eintragen
Wird einem Schüler wie oben beschrieben die Massnahme 'Integrative Förderung' (Aargau: 'Integrierte Heilpädagogik', Schaffhausen: 'Integrative Schulform', Solothurn: 'Schulische Heilpädagogik', Zürich: 'Integrative Förderung') bzw. 'Begabungsförderung' zugewiesen, besteht die Möglichkeit, in den gewünschten Schulfächern die Bezeichnung 'individuelle Lernziele' bzw. 'erweiterte Lernziele' zu erfassen. Klicken Sie dazu auf das Bleistift-Symbol hinter dem Feld 'Individuelle Lernziele in' / 'Erweiterte Lernziele in' und markieren Sie im erschienenen Dialogfenster die gewünschten Fächer mit je einem Häkchen.
TIPP: Das Dialogfenster zum Eintragen der Sonderpädagogischen Massnahmen können Sie auch über den Bildbefehl 'Zuteilungen' aufrufen und im Register 'Sonderpädagogik' die gewünschten Eingaben tätigen.
Sonderpädagogische Massnahmen in der Bista-Erhebung
Für die Bista-Erhebung sind folgende sonderpädagogischen Massnahmen relevant (im Dialogfenster 'Zuteilungen' jeweils mit einem Stern (*) gekennzeichnet):
Kanton Aargau
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- Verstärkte Massnahmen (VM)
- Angepasste Lernziele (ALZ)
Kanton Bern
- Logopädie (Logo)
- Psychomotorik
- Integrative Förderung (IF)
- Individuelle Lernziele (ILZ) → Die Gestalten-Fächer zählen zusammen als ein Fach
- Integrierte Sonderschulung (IS)
Kanton Graubünden
- Integrative Sonderschulung
Kanton Luzern
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Kanton Solothurn
- Begabungsförderung (erweiterte Lernziele 'ELZ')
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- Frühfremdsprache für Zugezogene
- Integrative Sonderschulung (§37)
- Logopädie
- Schulische Heilpädagogik (individuelle Lernziele 'ILZ')
- Verlangsamung
Kanton Zürich
HINWEIS 1:
Für die Bista-Erhebung müssen die sonderpädagogischen Massnahmen frühzeitig (zu Beginn des Schuljahres und nicht erst beim Zeugnisdruck) erfasst werden. Allenfalls müssen hier schulhausinterne Prozesse angepasst werden, um sicherzustellen, dass die Daten rechtzeitig eingetragen werden.
HINWEIS 2:
Damit die Massnahmen 'ILZ', 'IF' und 'ELZ' richtig ans Amt für Statistik geliefert werden, müssen zusätzlich zu den entsprechenden Massnahmen wie im vorangehenden Kapitel beschrieben die zugehörigen Fächer zugewiesen werden. Diese Angaben können nicht von einer Schulverwaltungssoftware importiert werden und müssen direkt im LehrerOffice erfasst werden.