Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)

Frage

  • Darf im Zeugnis die entsprechende Sprache ergänzt werden?

Antwort

Laut der Bildungsdirektion des Kantons Zürich ist kein zusätzlicher Eintrag erlaubt, in welcher Sprache der Kurs erfolgt. Ausserdem darf der HSK nicht ausgeblendet werden. Die Bewertung soll kein 'besucht' sein. Entweder muss eine Note erteilt werden (wenn das entsprechende Kind HSK besucht) oder das Feld wird mit einem Bindestrich gefüllt '-' (wenn das entsprechende Kind das Fach nicht besucht). Im Zeugnis aufgeführt wird das Fach HSK in jedem Fall für alle Kinder der entsprechenden Klasse und lässt sich nicht aus dem Zeugnis entfernen.

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