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Wahlfächer Sekundarstufe

In der Sekundarstufe gibt es ab Schuljahr 2019/20 die Unterscheidung zwischen gemeindlichen und kantonalen Wahlfächern. Die kantonalen Wahlfächer sind fix vorgegeben und dürfen ab der 2. Sek im Zeugnis aufgeführt werden. Aber der 3. Sek kann man selber Wahlfächer definieren, welche dann im Bereich 'gemeindliche Wahlfächer' im Zeugnis aufgeführt werden.

1. Sekundarstufe

In der 1. Sekundarstufe gibt es keinen Wahlfachbereich im Zeugnis.

2. Sekundarstufe

In der 2. Sekundarstufe können die vom Kanton vorgegeben Wahlfächer im Zeugnis ausgegeben werden. Die Fächer müssen zwingend benotet werden. Folgende Fächer stehen zur Verfügung:

  • Deutsch
  • Informatik
  • Bildnerisches Gestalten
  • Textiles und Technisches Gestalten
  • Musik

3. Sekundarstufe

In der 3. Sekundarstufe sind ebenfalls kantonale Wahlfächer vorgegeben, welche im Zeugnis im dem dafür vorgesehenen Bereich ausgegeben werden. Ausserdem dürfen eigene Wahlfächer erfasst werden, welche im Zeugnis im Bereich der 'gemeindlichen Wahlfächer' ausgegeben werden. Gemeindliche Wahlfächer dürfen nur vom Administrator erfasst werden auf Weisung des Rektors. Wie Sie eigene Fächer erstellen ist hier beschrieben.

Die vom Kanton vorgegebenen Fächer, welche benotet werden müssen sind folgende:

  • Informatik
  • Geometrisches Zeichnen
  • Hauswirtschaft
  • Bildnerisches Gestalten
  • Textiles und Technisches Gestalten
  • Musik

Und diese Fächer sind ebenfalls vom Kanton vorgegeben, können aber nur mit 'besucht' gekennzeichnet werden:

  • Begleitetes Studium
  • Begleitetes Studium Sprachen
  • Begleitetes Studium Mathematik
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