Übergangsbestimmungen: Übersicht

Auf das Schuljahr 2017/18 wird der neue Lehrplan Volkschule Thurgau eingeführt, was auch Auswirkungen auf die Schulfächer und Zeugnisse hat. Dabei stehen gemäss Übergangsbestimmungen §9 nachfolgende Möglichkeiten zur Verfügung.

WICHTIG WICHTIG: Die Übergangsbestimmungen müssen unbedingt vor Schulbeginn im August 2017 entsprechend in LehrerOffice eingerichtet werden. Ansonsten sind grössere Supportaufwände beim Zeugnisdruck zu erwarten, da die Noten und Beobachtungen in falschen Fachbereichen zugeteilt würden.


2. und 3. Sekundarklassen mit bisheriger Zeugnisform

Die Sekundarschulen dürfen die 2. und 3. Sekundarklassen mit dem bisherigen Lehrplan und Zeugnisform auslaufen lassen.

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Einzelne Fachbereiche nicht nach dem neuen Lehrplan erteilen

Es ist möglich die 3 Fachbereiche (Ethik, Religionen, Gemeinschaft / Wirtschaft, Arbeit, Haushalt / Medien und Informatik) nicht nach dem neuen Lehrplan zu unterrichten und zu beurteilen.

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Medien und Informatik ohne Bewertung erteilen

Falls das Modul 'Medien und Informatik' im 3. Zyklus nach dem neuen Lehrplan unterrichtet, aber noch nicht bewertet wird, ist dies mit 'erteilt ohne Bewertung' im Zeugnis zu vermerken.

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