Eintrittsdatum auf dem Deckblatt

Frage

Wie gehe ich vor, wenn das Eintrittsdatum eines Schülers für die Ausgabe auf dem Deckblatt nicht bekannt ist?

Antwort

Antwort vom Amt für Volksschule (Zitat):
„Das Eintrittsdatum markiert den Zeitpunkt, an dem die Schuldauerberechnung beginnt. Dies ist insbesondere dann von Relevanz, wenn eine Schülerin, ein Schüler eine nicht «normale» Schullaufbahn absolviert (bspw. länger als 11 Schuljahre im Bildungssystem bleibt).

Zieht eine Schülerin aus dem Ausland zu, gilt es das Schuleintrittsdatum zu eruieren. Entweder die abgebende Schule gibt ein Datum mit oder die Eltern geben an, wann das Kind in die Schule eingetreten ist oder man rechnet vom Einstufungsschuljahr zurück (Zugezogenes Kind wird in die 4 Klasse PS eingeschult, Eintrittsdatum ist als vor 6 Jahren).

Vermieden werden sollte, dass der Eintritt beim Schulträger oder der Eintritt in die Primarschule als Eintrittsdatum in die Schule erfasst wird – denn dies stimmt definitiv nicht mit verfolgten Ziel dieses Eintrags überein.“