Tastaturschreiben
Frage
Warum kann kein Tastaturschreiben in der 1. Sekundarklasse ausgewiesen werden?
Antwort
Wir haben vom Volksschulamt die Weisung erhalten, dass das Tastaturschreiben nur in der 3. Sek im Zeugnis aufgeführt werden darf. Tastaturschreiben ist gemäss der gültigen Wochenstundentafel in der 3. Klasse der Sekundarstufe definiert. Deshalb gibt es keine technische Möglichkeit, diese Vorgabe im Zeugnisdruck zu umgehen.
Wir erhielten vom Volksschulamt die Antwort, dass jene Schulen, welche von der Wochenstundentafel abweichen, zusätzlich zum Zeugnis ein separates Zertifikat für Tastaturschreiben abgeben sollen.