Datenerhebung

Statistische Informationen sind wichtige Planungsinstrumente und Entscheidungsgrundlagen für die Öffentlichkeit, die Wirtschaft, die Politik und die Verwaltung. Deshalb müssen die Schulen Angaben über Lernende sowie über Ihre Lehrpersonen und deren Arbeitsorte machen. Statistik Aargau wertet diese Daten aus und gibt sie dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) weiter. Anhand dieser Daten kann das BKS die Bewilligungen prüfen.

Schülerstatistik (LehrerOffice)

LehrerOffice ist bei den Volksschulen im Kanton Aargau bereits längere Zeit als Zeugnisdrucklösung im Einsatz. Für die Erhebung der verschiedenen Statistiken wurde eine Zusammenarbeit eingegangen, so dass im September 2014 bereits dreiviertel der Schulen die Bista-Erhebung (Schülerstatistik) über LehrerOffice ausgefüllt und versendet haben. Bereits ab dem 2015 mussten sämtliche Schulen die Daten mit LehrerOffice übermitteln.

ALSA – Administration Lehrpersonen Schulen Aargau

Mit ALSA verfügt der Kanton über ein einheitliches Aministrationssystem, auf das die Schulen sowie der Kanton online Zugriff haben. ALSA dient der Abwicklung der vom Kanton besoldeten Lehrpersonen und Schulleitungen von der Anstellung bis hin zur Pensenmeldung sowie der Sprechung, der Bewilligung und Kontrolle von Ressourcen für die Volksschule.

Schulhäuser

Aufgrund der oben erwähnten Zusammenarbeit wurde nach einer Optimierungsmöglichkeit der Schulhäuser gesucht. Denn die Schulhäuser werden zum Einen mit einer BUR-Nummer über Statistik Aargau gepflegt und zum Andern werden die Schulhäuser auch bei der Schülerstatistik und den Angaben zu den Lehrpersonen relevant. Aus diesem Grund wurde gemeinsam nach einer Lösung gesucht, wie die Schulhausinformationen zentral verwaltet werden können.

Ab dem Januar 2016 ist es nun möglich, die Schulhäuser direkt im LehrerOffice zu verwalten. Ab der Programmversion 2015.10 werden die BISTA- und ALSA-relevanten Mutationen im LehrerOffice automatisch an STAAG und BKS weitergeleitet. Welche Daten genau übermittelt werden, wird hier aufgelistet.

Jedes Gebäude mit eigener Postadresse und rund 300 m Distanz zum nächsten Gebäude wird als Schulhaus definiert und muss somit als solches ausgewiesen werden. Mehrere Schulhäuser innerhalb eines gut erreichbaren, in sich abgeschlossenen Areals können als einzelnes Schulhaus definiert werden, auch wenn dabei der Richtwert von 300 m geringfügig überschritten wird. Diese Definition lehnt sich an die Vorgaben des Bundesamts für Statistik an.

Bei Fragen zur Verwaltung der Schulhäuser wenden Sie sich bitte an:
ALSA Support / 062 835 50 30 / alsa.support-ressourcen@ag.ch

Bei Fragen zur Erhebung der Statistik wenden Sie sich bitte an:
Statistik Aargau / 062 835 13 27 / staag-bildung@ag.ch

Weiterführende Themen

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