Zeugnis als Duplikat

Frage

Wenn einem Schüler das Zeugnis erneut ausgestellt werden muss (Verlust), muss dann der Begriff 'Duplikat' oder 'Kopie' verwendet werden?

Antwort

Antwort des Kantons (Zitat):
Bei einer erneuten Ausstellung eines Zeugnisdokuments empfehlen wir den Schulen, das Dokument mit dem Vermerk 'Duplikat' zu kennzeichnen.

Diese Anforderung befindet sich bei uns in der Wunschliste. Sollten auch Sie den Wunsch haben, über LehrerOffice den Vermerk 'Duplikat' bei Bedarf auf dem Zeugnis mit auszudrucken, dann senden Sie uns doch eine E-Mail, damit wir Sie bei einer allfälligen Umsetzung informieren können. Bis dahin sollte eine Zeugniskopie (zum Beispiel mit einem Stempel) als 'Kopie / Duplikat' gekennzeichnet werden.

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