Textiles und Technisches Gestalten

Frage

Antwort

Gemäss der Bildungsdirektion des Kantons Zürich darf der Begriff 'Textiles und Technisches Gestalten' nicht mit 'textil' bzw. 'nicht textil' ergänzt werden. Bei der 3. Sekundarstufe darf hingegen die Bezeichnung 'textil' oder 'nicht textil' ausgewiesen werden.